Ein Kfz darf nur von Personen gefahren werden, die eine gültige Fahrerlaubnis dafür haben, diese heißt im Volksmund Führerschein. Es gibt aber auch Ausnahmen, zum Beispiel auf einem abgeschlossenen Privatgrundstück, oder auf Übungsplätzen, dort darf dann auch ohne Führerschein gefahren werden. Früher musste man 21 sein um ein Fahrzeug führen zu dürfen, heute darf man den Führerschein schon mit 17 machen. In den USA sogar schon mit 16, dann muss aber ein Volljähriger mit Fahrerlaubnis daneben sitzen. Bei den Krafträdern gilt eine andere Regelung, so kann eine Fahrerlaubnis für ein Mofa mit 15 Jahren erworben werden und für einen 50ziger Roller ab 16 Jahren. Bei den großen Motorrädern geht es ab 18 Jahren los, genau wie bei einem Pkw. Für den Lkw Führerschein muss man mindestens 21 Jahre sein. Und um einen Omnibusschein zu erwerben ebenso. Einen leeren Omnibus darf mit einem Lkw Führerschein gefahren werden. Denn alle diese Fahrzeuge zählen als Kfz. Einen Traktor darf auch ab dem 15ten Lebensjahr gefahren werden. Das hat mit den Kubik des Motors zu tun, die in dem jeweiligem Kfz verbaut ist, und mit der Höchstgeschwindigkeit. So ist es zumindest bei den Krafträdern. Ab 16 Jahren 49 Kubik und einer Höchstgeschwindigkeit von 45k/mh.

Versicherungspflicht bei Kfz

Da so ziemlich alle Kfz versicherungspflichtig sind kann diese auch recht kostspielig sein falls dies der Fall sein sollte hat man die Möglichkeit, bis zum 30.11 Zeit seine jetzige Kfz Versicherung kündigen zu können, um im nächsten Jahr eine günstigere abzuschließen.