Nachdem die Fahrerlaubnis für 17-Jährige unter bestimmten Voraussetzungen mehrere Jahre lang insgesamt ziemlich erfolgreich getestet wurde, hatte die Politik für Januar 2011 ein entsprechendes Gesetz in Kraft gesetzt. Demnach dürfen 17-jährige Auto fahren, sofern sie von einer Person begleitet werden die über 30 Jahre alt ist, mindestens fünf Jahre lang einen Führerschein besitzt und höchstens drei Punkte in Flensburg angesammelt hat.
Viele loben die pädagogische Seite der neuen Regelung. Denn die Fahranfänger werden somit nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis noch ein Jahr lang von erfahrenen Verkehrsteilnehmern begleitet. Und die Fahranfänger sind die größte Risikogruppe für den Straßenverkehr. Auch die Begleitpersonen beschäftigen sich wieder intensiver mit den Regelungen des Straßenverkehrs. Menschen bis zu einem Alter von 24 verursachen nahezu ein Drittel der Verkehrsunfälle, in den meisten Fällen aus Mangel an Erfahrung und weil sie Gefahrensituationen falsch einschätzen. Gerade diesbezüglich profitieren sie von der Erfahrung der älteren Verkehrsteilnehmer. Verschiedene statistische Erhebungen haben gezeigt, dass das Unfallrisiko für Personen, die sich durch begleitetes Fahren intensiver auf den Straßenverkehr vorbereitet haben, um etwa 20 Prozent absinkt. Daher erhoffen sich viele Politiker eine noch viel stärkere Beteiligung der Jugendlichen am Projekt Führerschein mit 17.
In letzter Zeit häufen sich die Stimmen, die nun sogar einen Führerschein ab 16 einführen möchten. Die Erfolge des neuen Gesetzes dürfen aber nicht überbewertet werden. Bei den Begleitpersonen handelt es sich meist um die Eltern, und nicht in allen gesellschaftlichen Gruppen ist die Bereitschaft der Eltern zum Begleiten ihrer Sprösslinge hoch.