Um ein Auto privat zu verkaufen, braucht man einen Interessenten für das Fahrzeug. Dafür kann eine Anzeige in der regionalen Tageszeitung und in kostenlosen Anzeigenblättern ein Inserat aufgegeben werden. Am Auto, dazu bietet sich die Heckscheibe hervorragend an, kann ein entsprechendes Schild auf die Verkaufsabsicht hinweisen. Eine besonders gute Chance, einen Interessenten für das Auto zu finden, bietet das Internet. Speziell auf Fahrzeuge spezialisierte Anzeigenmärkte wie Autoscout24.de, mobile.de, kfz.info.de und Gebrauchtwagen.de erreichen Monat für Monat Millionen Auto suchende, kaufwillige Menschen.

Streitigkeiten vermeiden

Um Streitereien mit dem künftigen neuen Eigentümer des Gebrauchtwagens aus dem Weg zu gehen, sollten beim Verkauf eines Autos von privat zu privat, einige Punkte beachtet werden. Der Käufer des Autos muss unbedingt ein Mindestalter von 18 Jahren haben. Personen unterhalb dieser Altersgrenze sind nicht voll geschäftsfähig und benötigen für den Kauf eines Autos die schriftliche Erlaubnis der Eltern. Dies gilt nicht nur für den privaten Autoverkauf sondern auch für gewerbliche Händler. Bevor ein Interessent mit dem Gebrauchtwagen eine Probefahrt durchführt, sollten unbedingt Personalausweis und Führerschein des Interessenten kontrolliert werden. Noch sicherer ist es, den Interessenten auf der Probefahrt als Beifahrer zu begleiten. Der private Autoverkäufer muss nicht von selbst auf kleine oder versteckte Mängel des Fahrzeuges aufmerksam machen. Offensichtliche Schäden, die der Interessent selbst erkennen kann, beispielsweise Dellen oder Kratzer, müssen nicht erwähnt werden. Entdeckt der Interessent jedoch Mängel während der Probefahrt und stellt Fragen dazu, müssen diese wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ganz besonders wichtig: Sollte das Auto in einem nicht verkehrstauglichen Zustand sein, muss der Interessent unbedingt darauf hingewiesen werden.

Um den Autoverkauf perfekt zu machen, sollte eine Dokumentation angefertigt werden.

Besteht Einigkeit mit dem Käufer, sollte dies schriftlich in einem, am Besten vorgedruckten Kaufvertrag festgehalten werden. Der juristisch unanfechtbare Kaufvertrag enthält neben Namen und Adresse des Käufers alle für den Kauf relevanten Angaben, bestätigt die Übergabe der Papiere für das Fahrzeug sowie die Anzahl der übergebenen Fahrzeugschlüssel. Im Vertrag sollte die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Schließt ein privater Autoverkäufer im Vertrag die Gewährleistung nicht aus, gilt automatisch die gesetzliche Regelung. Und dass bedeutet für den Autoverkäufer, dass er für einen Zeitraum von zwei Jahren für Mängel am Fahrzeug geradestehen muss.